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PUSH freut sich bekannt geben zu dürfen, dass die Gespräche zwischen SR Technics und dem Kantonalen Steueramt für die Mitarbeitenden positiv abgeschlossen werden konnten.
Steuerabzug für Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung // Freitag, 10. Februar 2012
Liebe Kolleginnen und Kollegen Wie bereits in der E-Mail vom 30. Januar 2012 mitgeteilt, haben wir nochmals mit dem Steueramt des Kantons Zürich das Thema der Steuerabzugsfähigkeit für die Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung aufgenommen. Nach intensiven und konstruktiven Gesprächen hat das Steueramt des Kantons Zürich nun folgendes entschieden. Ab dem Jahr 2012 dürfen die Mehrkosten für die auswärtige Verpflegung in vollem Umfang, d.h. in Höhe von CHF 3'200, in Abzug gebracht werden. Dies bedeutet, dass es ab dem Lohnausweis 2012, den Sie nächstes Jahr erhalten werden, kein Kreuz mehr im Feld G geben wird und Sie dementsprechend auch den ganzen Steuervorteil haben werden. Für das Jahr 2011 gibt es jedoch eine Übergangsregelung, da SR Technics das Personalrestaurant im ersten Quartal 2011 noch subventioniert hatte. Das Kreuz im Feld G auf dem Lohnausweis 2011, den Sie erst kürzlich erhalten haben, muss deshalb unverändert stehen bleiben. Trotzdem können die Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung für das Jahr 2011 im Umfang von CHF 2'800 abgezogen werden. Das Steueramt des Kantons Zürich wird den Entscheid auch in der Schweizerischen Steuerkonferenz vertreten, damit sichergestellt werden kann, dass alle Mitarbeitenden hinsichtlich der Abzugsfähigkeit gleich behandelt werden, unabhängig davon, in welchem Kanton die Steuerpflicht besteht. Wir möchten Sie zudem bitten, diese Mitteilung Ihrer Steuererklärung bzw. dem Formular Berufsauslagen beizulegen. Wir freuen uns über das Resultat unserer Verhandlungen mit dem Steueramt des Kantons Zürich; damit haben wir für dieses Jahr und für die nächsten Jahre eine sachgerechte und gute Lösung gefunden. |
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Nach langen und intensiven Gesprächen konnte die Swissport das Steueramt des Kantons Zürich davon überzeugen, dass die Swissport keine Essen für die Angestellten mitfinanziert. Somit dürfen die Swissport Mitarbeiter in der Steuererklärung 2011 wieder den höheren Abzug für die Verpflegung geltend machen. |
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